FAQ-Kategorie: Duales Studium

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Häufig gestellte Fragen

Der Begriff „Berufsakademie“ ist nicht geschützt. So kann sich erstmal jede schulische Einrichtung so nennen. Der Zusatz „University of Cooperative Education“ bezeugt, dass die Einrichtung und ihre Abschlüsse staatlich anerkannt sind.

Gleichzeitig werden an einer University of Cooperative Education ausschließlich duale Studiengänge angeboten.

Wir haben noch einen Artikel verfasst, der in die Tiefe geht, zum Thema University of Cooperative Education.

Je nachdem, welchen Ausbildungspartner du wählst, kannst du während deiner Ausbildung eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das hilft dir, dein Studium finanziell abzusichern. Zusätzlich kannst du BAföG beantragen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Wir haben dir in unserem Artikel zum BaföG eine Zusammenstellung wichtiger Informationen zu dem Thema erstellt.

 Auch Stipendien, z. B. über das Deutschlandstipendium oder private Förderprogramme, sind möglich. Wir beraten dich gern zu deinen individuellen Möglichkeiten.  

Ja, das Fachabitur gilt als eine Form der Hochschulzugangsberechtigung – insbesondere für Studiengänge an Fachhochschulen, dualen Hochschulen und Berufsakademien wie der BA Nord. 

Damit wir dich rechtzeitig zum Trimesterstart (1. September) immatrikulieren können, brauchen wir alle deine Unterlagen spätestens bis zum 15. August.

Ja, grundsätzlich kannst du jederzeit ins Ausland gehen, um von dort aus entweder bei uns weiter zu studieren oder an einer anderen Berufsakademie, Hochschule oder Universität.

Wenn du in der ausbildungsintegrierten Variante bei uns studierst, kombinierst du eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung mit einem Studium. Ob du deine Berufsausbildung im Ausland währenddessen weiterführen kannst, hängt davon ab, ob deine Ausbildung im Ausland angeboten wird.

Wenn du in der praxisintegrierten Variante bei uns studierst, dann kann dein Partner im Ausland ansässig sein, er muss nur die Anforderungen an einen geeigneten Praxisbetrieb erfüllen.

Unabhängig davon kannst du dich jederzeit zum Beispiel für ein Jahr beurlauben lassen, deine Ausbildung und dein Studium ruhen lassen oder im Ausland Erfahrungen sammeln und danach Ausbildung und Studium wieder aufnehmen. (Siehe auch: Kann ich mein Studium pausieren?) Hierzu beraten wir dich gern: studienberatung@ba-nord.de

Dual studieren bedeutet, dass du ein Bachelor-Studium mit einer Ausbildung oder einem Praktikum kombinierst. Du wechselst zwischen Praxis und Vorlesungen und erhältst nach 44 bzw. 48 Monaten zwei Abschlüsse: 1. Berufsabschluss und 2. Bachelorabschluss.

Ja. Unsere praxisintegrierenden Studiengänge (also: Beruf + Studium) sind explizit darauf ausgerichtet, dass du deine Ausbildung darauf anrechnen lassen kannst.

Du kannst dir „Scheine“ bzw. Prüfungsleistungen aus Studiengängen anderer Berufsakademien oder Hochschulen anerkennen und außerhalb des Hochschulwesens und des Studiums erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anrechnen lassen, sofern sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll. Hierzu wendest du dich an unser Studienbüro studienberatung@ba-nord.de und reichst alle dir vorliegenden Unterlagen ein.

Du bist dir unsicher? Dann pausiere dein Studium bis zu zwei Jahre, bevor du direkt kündigst. Wir beraten dich gern. Schreib unserer Studienbüroleiterin Junnie Kuhlmey einfach eine E-Mail an studieren@ba-nord.de.

Wenn du trotzdem kündigen möchtest, kannst du das jeweils sechs Wochen zum Trimesterende schriftlich per Einschreiben an unsere Postanschrift tun.

Berufsakademie Nord
Große Theaterstraße 14
20354 Hamburg

Ja. Wenn du zum Studienbeginn am 1. September immatrikuliert wurdest, kannst du dir diesen in unserem e-Campus „TraiNex“ im deinem privaten Bereich herunterladen.

Lade hierfür dein Foto hoch und trage dein Geburtsdatum ein.

Solltest du vorab eine Bescheinigung brauchen, melde dich hierzu gerne im Studienbüro bei Junnie Kuhlmey unter studieren@ba-nord.de.

Ja, über die sog. „Hochschulzugangsberechtigung für Berufserfahrene“. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung + Berufserfahrung kannst du über eine Eingangsprüfung an der BA Nord zum Studium zugelassen werden.

Alternativ kannst du auch mittels Nachweis einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meisterbrief, Betriebswirt- oder Fachschulabschluss) zum Bachelor-Studium zugelassen werden.