Ja. Du kannst aus persönlichen Gründen eine Beurlaubung von höchstens 6 Trimestern (= 2 Jahre) beantragen. In dieser Zeit fallen keine Studiengebühren an, es können aber auch keine Prüfungen absolviert werden. Hinsichtlich deines Wiedereinstiegs beraten wir dich vor Beginn des Urlaubs und vor deiner Rückkehr. Die Urlaubstrimester gelten nicht als Fachtrimester, sodass auch bei Beurlaubung die Regelausbildungszeit eingehalten werden kann.

02.09.24
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