Hey du,
wenn du vorab schonmal mehr darüber erfahren möchtest, was dich an Prüfungen erwartet, haben wir hier genau die Übersicht, die du brauchst.
Muss ich mich zu jeder Prüfung anmelden?
Nein. Eine förmliche Zulassung oder schriftliche Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen erfolgt nicht.
An den Prüfungen nimmst du ohne weitere Anmeldung teil, wenn du regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen hast. Regelmäßig teilgenommen hast du, wenn du nicht mehr als dreimal ohne triftigen Grund gefehlt hast. Als triftiger Grund gelten z.B. ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit oder betriebsbedingte Gründe.
Prüfungsformen
Nach jedem Modul musst du eine sogenannte Modulprüfung ablegen. Im Folgenden erhältst du eine Übersicht darüber, welche Prüfungsformen es gibt. Wann welche Prüfung für welches Modul abzulegen ist, entnimmst du dem jeweiligen Studienplan.
Klausur
Die Klausur findet natürlich unter Aufsicht satt und dauert 90 Minuten. Ob du ein Hilfsmittel benutzen darfst, entscheidet die Prüferin/ der Prüfer.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung soll die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten. Die Note der mündlichen Prüfung wird dir im Anschluss an das Prüfungsgespräch durch die Prüfenden mündlich mitgeteilt.
Praxisbezogene Projektarbeiten
Die praxisbezogenen Projektarbeiten gliedern sich jeweils in die schriftliche Ausarbeitung und eine anschließende mündliche Prüfung, in der du die Ergebnisse deiner Projektarbeit mündlich darstellt. Hierbei sollen die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen anhand konkreter Aufgaben- und Problemstellungen wissenschaftlich reflektiert und ausgewertet werden. Die Bewertung der Modulprüfung „Praxisbezogene Projektarbeit“ wird aus den Bewertungen der schriftlichen Projektarbeit und der anschließenden mündlichen Prüfung ermittelt. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Projektarbeit zweifach, die Bewertung der mündlichen Prüfung einfach gewichtet. Der Umfang der Arbeit beträgt 20.000 bis 24.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Die für die schriftliche Ausfertigung zur Verfügung stehende Bearbeitungsdauer beträgt acht Wochen. Die mündliche Prüfung erfolgt in der Regel acht Wochen nach Abgabe der schriftlichen Ausfertigung bei der/dem Prüfenden.
Hausarbeit
Das Thema der Hausarbeit findest du in Absprache mit deiner Professorin/ deinem Professor bzw. Dozentin/ Dozent. Die Themen sollen sich auf die Lehrveranstaltung beziehen. Das Thema ist von dir selbstständig und allein zu bearbeiten oder, falls es sich um eine Gruppenarbeit handelt, ist der eigenständig von dir bearbeitete Teil kenntlich zu machen. Der Umfang der Arbeit beträgt 24.000 bis 30.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Die schriftliche Ausfertigung muss die Bestätigung enthalten, dass die Arbeit selbstständig und nur mit Hilfe der angegebenen Quellen erstellt wurde. Die für die wissenschaftliche Hausarbeit zur Verfügung stehende Bearbeitungsdauer beträgt sieben Wochen.
Referat mit schriftlicher Ausarbeitung
Das Referat mit schriftlicher Ausarbeitung ist von dir selbstständig und allein zu bearbeiten oder, falls es sich um eine Gruppenarbeit handelt, ist der ei-genständig von dir bearbeitete Teil kenntlich zu machen. Die Darstellung der Arbeit wird im mündlichen Vortrag (Referat) im Rahmen der Vorlesungszeit geleistet und soll die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung beträgt 12.000 bis 16.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Die Ausarbeitung muss die Bestätigung enthalten, dass die Arbeit selbstständig und nur mit Hilfe der angegebenen Quellen erstellt wurde.
Die Prüferin bzw. der Prüfer entscheidet unter Einbeziehung beider Prüfungsteile über die gemeinsame Note, dabei sollen beide zu gleichen Teilen in die Note eingehen.
Berufspraktische Übungen
Eine berufspraktische Übung umfasst die Lösung einer praxisnahen Aufgabe in berufstypischer Weise und die Erläuterung und Darstellung des Lösungsweges in mündlicher oder schriftlicher Form. Zusätzlich kann eine praktische Demonstration gefordert werden. Die Aufgabe und die zur Anwendung kommende Prüfungsform sollen sich auf die Lehrveranstaltung beziehen und werden zu Beginn der Veranstaltung von der Prüferin bzw. dem Prüfer festgelegt.
Die berufspraktische Übung ist von dir selbstständig und allein oder in einer Gruppe zu bearbeiten. Falls es sich um eine Gruppenarbeit handelt, ist der eigen-ständig von dir bearbeitete Teil kenntlich zu machen. Der Umfang einer schriftlichen Arbeit beträgt 20.000 bis 24.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Sofern die schriftliche Arbeit in Ergänzung zu einer praktischen Demonstration erstellt wird, beträgt ihr Umfang 12.000 bis 16.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Die Ausarbeitung muss die Bestätigung enthalten, dass die Arbeit selbstständig und nur mit Hilfe der angegebenen Quellen erstellt wurde. Die für die schriftliche Ausfertigung zur Verfügung stehende Bearbeitungsdauer beträgt vier Wochen. Erfolgt die Prüfung in mündlicher Form soll die Dauer von 45 Minuten nicht überschritten werden, wenn keine zusätzliche praktische Demonstration gefordert ist. In Kombination mit einer praktischen Demonstration soll die mündliche Prüfung 15 Minuten dauern. Die Praktische Demonstration soll den Umfang von 45 Minuten nicht überschreiten. Die Prüferin bzw. der Prüfer entscheidet unter Einbeziehung ggf. beider Prüfungsteile, der praktischen Demonstration und der Verschriftlichung bzw. mündlichen Präsentation der Übung, über die gemeinsame Note. Dabei sollen beide zu gleichen Teilen in die Note eingehen.
Präsentationen von Projektarbeiten in künstlerischer Form
Achtung: nur im Studiengang Kommunikationsdesign
Die Präsentation einer Projektarbeit in künstlerischer Form beinhaltet die Bearbeitung eines Themas und die Umsetzung in ein künstlerisches Medium (z. B. Video, Foto-grafie). Das Thema wird von der Prüferin bzw. dem Prüfer in Absprache mit dir festgelegt. Die Projektarbeit und Präsentation ist von dir selbstständig und allein oder in einer Gruppe zu bearbeiten. Falls es sich um eine Gruppenarbeit handelt, ist der eigenständig von dir bearbeitete Teil kenntlich zu machen. Umfang und Bearbeitungsdauer richten sich nach der Aufgabenstellung und werden vom Prüfungsausschuss nach Vorgabe durch die jeweilige Prüferin bzw. den jeweiligen Prüfer festgesetzt und vom Prüfungsamt veröffentlicht. Bei der Festlegung wird der für das Modul jeweils zugrundeliegende Workload beachtet.